Transport Talent GmbH & Co. KG
Für die Erbringung von Recruiting-Dienstleistungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir verwenden im nachstehenden Text zur besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form, sprechen hiermit aber ausdrücklich Menschen jeden Geschlechts gleichberechtigt an.
1.1. Die Erteilung eines Vermittlungsauftrags an Transport Talent erfolgt per E-Mail.
1.2. Alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen werden für Transport Talent bereitgestellt. Dazu gehören insbesondere die genauen Stellenanforderungen sowie der Gehaltsrahmen.
1.3. Vermittlungsvorschläge erfolgen durch Übersendung geeigneter Kandidatenprofile mit folgenden Informationen:
1.4. Der Auftraggeber kann laufende Vermittlungsaufträge jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Dabei entstehen keine Kosten.
2.1. Für die erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten berechnet Transport Talent ein Honorar in Höhe von 24 % des Bruttojahresgehalts des Kandidaten unter Einschluss aller Monatsgehälter und Anrechnung aller variabler Gehaltsbestandteile. Sofern die variablen Gehaltsbestandteile ungedeckelt sind, werden diese zur Berechnung des Honorars mit 35% des fixen Bruttojahresgehalts angesetzt. Dem Honorar wird die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zugerechnet.
2.2 Beträgt das Bruttojahresgehalt des Kandidaten weniger als EUR 42.500, wird entgegen Punkt 2.1. ein Honorar in Höhe von EUR 10.200 festgelegt.
2.3. Zahlungen erfolgen für die ersten 12 Monate der Beschäftigung des durch Transport Talent vermittelten Kandidaten; monatlich 2 % des in 2.1. ermittelten Gehalts. Sollte der Kandidat das Unternehmen vor Ablauf von 12 Monaten verlassen, enden die Zahlungen mit Ablauf des Monats, in dem der Kandidat das Unternehmen verlässt.
2.4. Im Fall, dass es zur Begründung eines temporären Arbeitsverhältnisses mit dem durch Transport Talent vermittelten Kandidaten kommt, welches kürzer als 12 Monate andauert, werden die monatlichen Raten durch Transport Talent entsprechend angepasst, um das in 2.1. ermittelte Honorar zu erreichen.
2.5. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich per E-Mail. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens 7 Tage nach Rechnungszugang zur Verfügung steht. Der Kunde kommt spätestens 8 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2.6. Eine Vermittlung ist erfolgreich, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach Übermittlung des Vermittlungsvorschlags gemäß Punkt 1.3. in die Begründung eines dauerhaften oder temporären Arbeitsverhältnisses mit dem Kandidaten mündet.
2.7. Der Honoraranspruch entsteht mit Begründung des Arbeitsverhältnisses. Der Auftraggeber informiert Transport Talent spätestens 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung schriftlich über die mit dem Kandidaten vereinbarten Konditionen.
2.8. Mit dem Honorar sind alle Leistungen seitens Transport Talent abgegolten. Sonstige Kosten für die Vermittlungstätigkeit (Reisekosten o. ä.) werden nicht erstattet, es sei denn, der Auftraggeber hat dem vorher schriftlich zugestimmt. Voraussetzung für die Zahlung sind entsprechende schriftliche Originalbelege, welche durch Transport Talent einzureichen sind.
2.9. Der Auftraggeber kommt nur für Reisekosten von Bewerbern auf, die zu einem Vorstellungsgespräch seitens des Unternehmens eingeladen werden.
2.10. Sofern der Auftraggeber es wünscht, kann eine Rechnungsstellung bei Vertragsunterschrift in einer Summe erfolgen. Im Falle der Zahlung der Rechnung in einer Summe hat der Auftraggeber Anrecht auf die Rückzahlung von 1/12 der gezahlten Summe für jeden Monat, den der Kandidat das Unternehmen vorzeitig vor Ablauf der ersten zwölf Monate verlässt.
3.1. Die Einstellung des Kandidaten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Übertragung des Arbeitsverhältnisses auf ein anderes, verbundenes Unternehmen steht dem Auftraggeber frei.
3.2. Nach der erfolgreichen Vermittlung wird Transport Talent dem beim Auftraggeber beschäftigten Kandidaten keine weiteren Arbeits- oder Dienstverhältnisse außerhalb des Unternehmens aktiv andienen.
4.1. Es finden die Regularien des europäischen Datenschutzes (GDPR) Anwendung.
4.2. Über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers wird seitens Transport Talent Stillschweigen bewahrt. Diese Verpflichtung gilt ohne zeitliche Begrenzung fort.
5.1. Der Vermittlungsauftrag kommt auf Grundlage der vorgenannten Vereinbarungen zustande, ohne dass hierauf gesondert hingewiesen werden muss. Durch die Erteilung eines Vermittlungsauftrags entstehen dem Auftraggeber keine Zahlungsverpflichtungen, bis es zu einer Begründung eines Anstellungsverhältnisses eines von Transport Talent vorgeschlagenen Kandidaten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen (insb. § 652 ff. BGB, Maklerrecht).
5.2. Jede Partei kann die Zusammenarbeit jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden. Die Beendigung ist der jeweils anderen Partei schriftlich anzuzeigen.
5.3. Mit der Unterschrift des Rahmenvertrags verlieren alle vorherigen Rahmenverträge zwischen den Parteien ihre Gültigkeit. Sofern dieser Rahmenvertrag einen bestehenden ersetzt, gelten die Bestimmungen dieses Rahmenvertrags für alle Arbeitsverhältnisse, welche - nach Unterschrift durch beide Parteien - geschlossen werden.
5.4. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
5.5. Die Zusammenarbeit unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
5.6. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Stand 30.06.2023
Unser Team in Hamburg erreichen Sie telefonisch unter +49 40 53 799 1400 oder per Mail unter contact@de.transporttalent.com.